Diese Ankündigung wurde am 9. Oktober 2025 veröffentlicht und tritt am 8. November in Kraft. Exporteure müssen Exportlizenzen gemäß den Bestimmungen des „Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China“ und anderen Vorschriften beantragen, die Zolldeklarationsinformationen wahrheitsgemäß ausfüllen und für die Echtheit des deklarierten Inhalts verantwortlich sein. Die beiden Ministerien erklärten, dass diese Kontrollmaßnahme auf der Wahrung der nationalen Sicherheit und Interessen sowie der Erfüllung internationaler Verpflichtungen wie der Anti-verbreitung beruhe und im Einklang mit internationalen Praktiken stehe. Es ist nicht auf ein Land oder eine Region ausgerichtet und stellt rechtlich die normale Bearbeitung legaler und konformer Exportanträge sicher und trägt so zur Stabilisierung und Glättung der globalen Produktions- und Lieferkette bei.

