Gemäß den gesetzlichen Anforderungen müssen Batteriehersteller eine Lebenszyklusanalyse (LCA) durchführen, um die gesamten CO2-Emissionsdaten von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zum Transport zu berechnen und eine Überprüfung durch Dritte durchzuführen. Die relevanten Informationen werden in den „Batteriepass“ aufgenommen und an das einheitliche Datensystem der Europäischen Union angeschlossen. Zuvor wurde im Februar 2025 das Pilotprogramm zur CO2-Fußabdruck-Erklärung gestartet, und die Grenzwertregeln für 2027 werden eine Aufwertung von „Erklärung“ zu „Zugangskontrolle und -verwaltung“ bewirken.
Die Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks wird die Wettbewerbslandschaft der Industrien verändern und CO2-arme Produktionskapazitäten werden zur zentralen Wettbewerbsfähigkeit für den Export werden. Nach Angaben der Europäischen Union muss die Nutzungsrate recycelter Materialien für konforme Batterien bis 2027 16 % für Kobalt und 6 % für Lithium erreichen, um die Transformation der Industriekette hin zu einer Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben.

